Berufsunfähig - Erwerbsunfähig
Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Erwerbsunfähigkeit: wer etwa
wegen eines Bandscheibenschadens nicht mehr als Dachdecker tätig sein
kann, ist oft durchaus noch in der Lage, als Verkäufer im Baufachhandel
zu arbeiten. Doch mit zunehmendem Alter wird es nach einem gesundheitsbedingten
Zwangsausstieg aus dem alten Beruf immer schwerer, sich auf die Anforderungen
einer neuen Tätigkeit einzustellen – ganz abgesehen davon, ob
man in Zeiten von Massenarbeitslosigkeit als älterer Mensch überhaupt
noch einmal angemessene Arbeit findet.
Im Versicherungsvertragsrecht wird die Berufsunfähigkeit folgendermaßen
definiert: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten
Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet
war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem
Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr
ausüben kann.“(aus: Gesetz über den Versicherungsvertrag,
VVG)
Die verminderte Erwerbsunfähigkeit hingegen bezeichnet einen krankheitsbedingten Zustand, der den Einzelnen einschränkt, seinen Lebensunterhalt mit der Ausübung (irgend-)einer beruflichen Tätigkeit zu verdienen.