Berufsunfähig - Erwerbsunfähig

Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Erwerbsunfähigkeit: wer etwa wegen eines Bandscheibenschadens nicht mehr als Dachdecker tätig sein kann, ist oft durchaus noch in der Lage, als Verkäufer im Baufachhandel zu arbeiten. Doch mit zunehmendem Alter wird es nach einem gesundheitsbedingten Zwangsausstieg aus dem alten Beruf immer schwerer, sich auf die Anforderungen einer neuen Tätigkeit einzustellen – ganz abgesehen davon, ob man in Zeiten von Massenarbeitslosigkeit als älterer Mensch überhaupt noch einmal angemessene Arbeit findet.

Im Versicherungsvertragsrecht wird die Berufsunfähigkeit folgendermaßen definiert: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“(aus: Gesetz über den Versicherungsvertrag, VVG)

Die verminderte Erwerbsunfähigkeit hingegen bezeichnet einen krankheitsbedingten Zustand, der den Einzelnen einschränkt, seinen Lebensunterhalt mit der Ausübung (irgend-)einer beruflichen Tätigkeit zu verdienen.