Stationärer Schutz

Der stationäre Schutz umfasst die Heilbehandlung im Krankenhaus wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Entbindung, den allgemeinen oder besonderen Pflegesatz, den Belegarzt, die freiberufliche Hebamme, die gesondert berechenbaren Nebenleistungen und den Krankentransport zum Krankenhaus.

Freie Krankenhauswahl

Der Versicherte hat grundsätzlich die freie Wahl unter allen Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen sowie Krankengeschichten führen. Dies gilt sowohl für öffentliche, als auch für private Krankenhäuser.

Freie Arztwahl

Grundsätzlich gibt es die freie Arztwahl. Lassen Sie sich vom Arzt oder Spezialisten Ihres Vertrauens behandeln. Sie können sich sogar für die Behandlung durch den Chefarzt entscheiden – das hängt ab von Ihren vertraglichen Vereinbarungen.

Freie Wahl der Unterbringung

Im Ein- oder Zweibettzimmer können Sie sich besonders auf Ihren Genesungsprozess konzentrieren. Sie haben je nach vertraglicher Vereinbarung die freie Wahl bei der Unterbringung. Sogar die Leihgebühren für Radio und Fernseher werden beglichen und Sie haben keine Zuzahlung von 10 EUR pro Krankenhaustag.

Ersatzkrankenhaustagegeld

Verzichten Sie auf bestimmte Leistungen, bekommen Sie zum Ausgleich dafür ein Krankenhaustagegeld. Beispielsweise erhalten Sie bei Verzicht auf ein Ein- und Zweibettzimmer eine tägliche finanzielle Ersatzzahlung.