Pflegeversicherung

Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind pflegepflichtversichert, dabei gelten die gleichen Grundsätze für die Familienversicherung wie bei der Krankenversicherung.

Privat Krankenversicherte

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass neben einer privaten Krankenversicherung (Vollkostenversicherung) auch eine private Pflegepflichtversicherung bestehen muss.

Da die Pflege in Zusammenhang mit der Krankheit steht, folgt die Pflegeversicherung der Krankenversicherung, indem sie bei dem Unternehmen eintritt, bei dem auch die Krankenversicherung geführt wird.

Leistungen

Bei den Leistungen wird differenziert zwischen der ambulanten Pflege, der teilstationären oder Kurzzeitpflege und der stationären Pflege. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe.