Versicherte Personen
Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige – beispielsweise niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten – ohne Einkommensnachweis privat versichern.
Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer gilt eine festgesetzte Einkommensgrenze, die sogenannte
Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Arbeitnehmer
mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
von 49.950 EUR / Jahr bzw. durchschnittlich 4.162,50 EUR monatlich
im Jahr 2010 sind in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig
versichert und können
sich somit auch privat versichern. Regelmäßige Einmalzahlungen
wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld können dem Jahreseinkommen hinzugerechnet
werden. Mit der Gesundheitsreform 2007 gilt allerdings, dass Arbeitnehmer
drei Jahre oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen müssen,
bevor sie in die PKV wechseln dürfen. Diese Regelung gilt seit Februar
2007.
Testen Sie im Einkommens-Check, ob Sie zu dieser privilegierten Gruppe gehören.
Beamte
Beamte und Beamtenanwärter sind beihilfeberechtigt.
Sie können sich ebenfalls das Privileg der privaten Krankenversicherung gönnen. Dies gilt auch für die Familienangehörigen. Denn die Beihilfe endet nicht beim Beamten, sondern gilt auch für den Ehegatten – wenn sein Einkommen gewisse Grenzen nicht überschreitet - und die Kinder, solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Da die Beihilfe nur anteilig zu den Krankheitskosten gewährt wird, bildet die private Krankenversicherung eine wichtige Ergänzung zur Finanzierung der medizinischen Versorgung.