Selbstbehalt
In der privaten Krankenversicherung kann - aber muss nicht - ein Selbstbehalt vereinbart werden. Es handelt sich um Festbeträge, die zusammen mit dem Tarif vereinbart werden.
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Wer bereit ist, sich mit diesem festgelegten Betrag im Jahr an den Krankheitskosten zu beteiligen, zahlt deutlich weniger Beitrag.
Für Arbeitnehmer ist diese Versicherungsvariante mit Selbstbeteiligung allerdings nicht immer zu empfehlen. Denn der Arbeitgeber beteiligt sich am Krankenkassenbeitrag zur Hälfte – dagegen trägt der Arbeitnehmer den Selbstbehalt in voller Höhe.