Familienversicherung
Für jedes Familienmitglied ist eine eigene Versicherung abzuschließen. Damit sind Kinder nicht – wie in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich – beitragsfrei mitversichert. Es muss auch für die Kinder eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Die Prämien für Kinder und Jugendliche sind allerdings deutlich geringer als die Erwachsenenprämien.

Auch hier richtet sich die Höhe der Beiträge der einzelnen Familienangehörigen nach dem individuellen Umfang der Leistungen. So kann für jedes Mitglied eine eigene Ausprägung des Krankenversicherungsschutzes festgelegt werden.
Nach dem Bürgerentlastungsgesetz können bei Privatversicherten die Beitragsanteile, die der Versicherungsnehmer für jede unterhaltsberechtigte Person leistet, steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie nicht über die Basisversorgung hinausgehen.