Basistarif
Die privaten Krankenversicherungen müssen vom 1. Januar 2009 einen Basistarif auf Grundlage der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) anbieten - ohne Gesundheitsprüfung. Es gibt keine Risikozuschläge oder Risikoausschlüsse, und dieser Grundtarif muss allen ehemaligen PKV-Versicherten und allen freiwillig gesetzlich Versicherten zugänglich gemacht werden. Die Prämie darf den Höchstbetrag in den gesetzlichen Kassen nicht übersteigen.