Altersrückstellung
Die Altersrückstellung deckt das mit dem Alter ansteigende Krankheitsrisiko ab.
Dabei entrichtet der Versicherte mit seinem Beitrag neben einem Risikoanteil für das gegenwärtige Risiko, krank zu werden, zugleich einen Sparanteil für das mit dem Alter ansteigende Krankheitsrisiko. Ein Teil des Beitrages wird also von Beginn an als Altersrückstellung verzinslich angespart. In späteren Jahren wird diese Rückstellung dem Beitrag gutgeschrieben.

Neuabschluss
So wird zum Beispiel bei Abschluss eines Neuvertrages seit dem 1.1.2000 ein pauschaler Aufschlag von 10 Prozent auf die ermittelten Beiträge erhoben. Diese gesetzliche Vorgabe trifft alle 21- bis 60-Jährigen und soll für höhere Altersrückstellungen und somit für mehr Beitragsstabilität im Alter sorgen.
Altverträge
Bereits bestehende Verträge können ebenfalls von dieser Regelung Gebrauch machen. Die Versicherer müssen ihren Kunden seit dem 1.1.2000 das Angebot machen, die Beiträge in Schritten von 2 Prozent über 5 Jahre auf 10 Prozent anzupassen. Der Versicherungsnehmer kann dieses Angebot jedoch, binnen einer Frist von 3 Monaten, ablehnen.
Des Weiteren müssen die Versicherungsgesellschaften künftig 90 Prozent der Zinsüberschüsse an die Versicherten weitergeben.