Kündigung
Bei der privaten Krankenversicherung handelt es sich um einen Versicherungsvertrag. In der Regel kann ein solcher Versicherungsvertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monten gekündigt werden.
Kündigen kann sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer. Hierbei handelt es sich dann um eine ordentliche Kündigung.
Darüber hinaus gibt es auch Gründe für eine außerordentliche Kündigung. Egal welcher Kündigungsgrund vorliegt: Kündigen Sie Ihre Versicherung schriftlich!
Mit der Gesundheitsreform 2007 ist es auch möglich, Altersrückstellungen zu übertragen - innerhalb eines Unternehmens oder sogar bei Krankenkassenwechsel.
Wichtig: Kündigen Sie nie die private Krankenversicherung, bevor die schriftliche Versicherungsbestätigung des neuen Versicherers vorliegt.