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Staatliche Förderung:

Der Anteil der staatlichen Förderung an der Sparleistung kann – je nach Einkommen und Familienstand des Versicherten – etwa 30 bis 90 Prozent erreichen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Kinder der Versicherte hat und je geringer sein Einkommen ist, umso höher fällt die staatliche Förderung aus.

Junge Erwachsene unter 25 erhalten bei Vertragsabschluss einen einmaligen Berufsanfängerbonus von 200 Euro in der Grundzulage.

Die jährliche Zulage beträgt

seit 2008:
154 Euro Grundzulage
plus 185 Euro Zulage pro Kind geb. bis 2007
plus 300 Euro Zulage pro Kind geb. ab 2008

Um die jährlichen Zulagen zu erhalten, muss neben der Zulage auch ein Eigenbeitrag geleistet werden:

seit 2008:
4 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres
 
mindestens jedoch 60 Euro im Jahr
 

Steuerlich abgesetzt werden können Beträge (Eigenbeiträge + Zulagen) bis zu

seit 2008:
2.100 Euro im Jahr

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