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Basis-Rente

Im Alterseinkünftegesetz gibt es festgelegte Anforderungen für die Verträge zur Basis-Rente (Rürup-Rente), damit sie auch steuerlich geltend gemacht werden können.

Im Gesetzestext sind folgende Kriterien für die Basis-Rente formuliert:

  • Zahlung einer lebenslangen Leibrente.
  • Rentenbeginn nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres.
  • Die Leibrente muss auf den Steuerpflichtigen bezogen sein.
  • Die Ansprüche aus dem Vertrag dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht kapitalisierbar sein und es darf kein Anspruch auf Auszahlung geben.

Anbieter kann ein Versicherungsunternehmen, eine Bank, Sparkasse oder Investmentgesellschaft sein.

Die Basis-Rente wird nachgelagert besteuert.

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