Die Unterschiede auf einen Blick
Einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen den Durchführungswegen liefert die folgende Tabelle:
| Direktzusage | Unterstützungs- kasse |
Direkt- versicherung |
Pensions- kasse |
Pensions- fonds |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Riesterförderung möglich |
nein | ja | |||
| Arbeitnehmerbesteuerung bei Zusagenerteilung bis Ende 2004 (Regelung gilt für bestehende Zusagen dann auch über 2004 hinaus) |
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| vorgelagerte Besteuerung |
nein | ja mit Pauschalierungs- möglichkeit bis 1.752,- € (ggf. 2.148,- €) |
nur für Beiträge, die 4% der Beitrags- bemessungsgrenze übersteigen. Dann Pauschalierungs- möglichkeit bis 1.752,- € (ggf. 2.148,- €) |
nur für Beiträge, die 4% der Beitrags- bemessungsgrenze übersteigen |
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| nachgelagerte Besteuerung |
ja, ohne Obergrenze |
nur bei Riester- förderung |
ja (Für Leistungen aus Beiträgen, die 4 % der Beitragsbemessungsgrenze überschreiten und daher bereits vorgelagert versteuert wurden, ist nur der Ertragsanteil zu versteuern.) |
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| Arbeitnehmerbesteuerung bei Zusagenerteilung ab 2005 | |||||
| vorgelagerte Besteuerung |
nein | nur für Beiträge, die den Förderrahmen überschreiten (4% der Beitragsbemessungsgrenze zuzüglich 1.800,- EUR) |
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| nachgelagerte Besteuerung |
ja, ohne Obergrenze |
ja (Für Leistungen aus Beiträgen, die wegen Überschreitung der Höchstbeträge bereits vorgelagert versteuert wurden, ist nur der Ertragsanteil zu versteuern.) |
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| Sozialversicherungspflicht bei Zusagenerteilung bis Ende 2004 (Regelung gilt für bestehende Zusagen dann auch über 2004 hinaus) |
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| Sozialversicherungs- beiträge in der Finanzierungsphase |
bei Arbeitgeberfinanzierung | ||||
| beitragsfrei ohne Obergrenze |
beitragsfrei bis 1.752,- € (ggf. 2.148,- €) |
beitragsfrei bis 4 % der Beitrags- bemessungsgrenze und darüber hinaus bis 1.752,- € (ggf. 2.148,- €) |
beitragsfrei bis 4 % der Beitragsbemessungs- grenze |
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| bei Entgeltumwandlung | |||||
| beitragsfrei bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze |
beitragsfrei bis 1.752,- € (ggf. 2.148,- €) bei Umwandlung aus Sonderzahlungen |
beitragsfrei bis 4 % der Beitrags- bemessungsgrenze und darüber hinaus bis 1.752,- € (ggf. 2.148,- €) |
beitragsfrei bis 4 % der Beitragsbemessungs- grenze |
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| Bei Riesterförderung immer volle Beitragspflicht zur Sozialversicherung | |||||
| Sozialversicherungspflicht bei Zusagenerteilung ab 2005 | |||||
| Sozialversicherungs- beiträge in der Finanzierungsphase |
bei Arbeitgeberfinanzierung | ||||
| beitragsfrei ohne Obergrenze |
beitragsfrei bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (steuerfreier Zusatzbeitrag von 1.800,- € ist jedoch sozialversicherungspflichtig) |
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| bei Entgeltumwandlung | |||||
| beitragsfrei bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze | |||||
| steuerfreier Zusatzbeitrag von 1.800,- € ist jedoch sozialversicherungspflichtig | |||||
| Bei Riesterförderung immer volle Beitragspflicht zur Sozialversicherung | |||||
| Anlagerisiko für Arbeitnehmer |
hängt ganz von der Zusage ab |
hängt ganz von der Zusage ab |
gering | gering | groß |
| Kapitalanlage- vorschriften |
keine | keine | restriktiv | restriktiv | wenig restriktiv |
| Haftungsrisiko des Arbeitgebers |
gegeben, bei Rückdeckung gering |
gegeben, bei Rückdeckung gering |
sehr gering | sehr gering | gegeben |
| Liquiditäts- belastung |
aufgeschoben, wenn keine Rückdeckung |
bedingt, wenn keine Rückdeckung |
sofort in der Finanzierungs- phase |
sofort in der Finanzierungs- phase |
sofort in der Finanzierungs- phase |
| Bilanzierung | ja in Form von Rückstellungen Bei geeigneter Rückdeckungs- gestaltung entfällt die Bilanzierung in der Handelsbilanz |
ja bei Unterdeckung |
nein | nein | nein |
| PSV-Beiträge | ja | ja | im allgemeinen nein |
nein | 20% des Normalbeitrages |