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Die Unterschiede auf einen Blick

Einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen den Durchführungswegen liefert die folgende Tabelle:

  Direktzusage Unterstützungs-
kasse
Direkt-
versicherung
Pensions-
kasse
Pensions-
fonds
Riesterförderung
möglich
nein ja
Arbeitnehmerbesteuerung bei Zusagenerteilung bis Ende 2004
(Regelung gilt für bestehende Zusagen dann auch über 2004 hinaus)
vorgelagerte
Besteuerung
nein ja
mit Pauschalierungs-
möglichkeit bis 1.752,- €
(ggf. 2.148,- €)
nur für Beiträge,
die 4% der Beitrags-
bemessungsgrenze
übersteigen.
Dann Pauschalierungs-
möglichkeit
bis 1.752,- €
(ggf. 2.148,- €)
nur für Beiträge,
die 4% der Beitrags-
bemessungsgrenze
übersteigen
nachgelagerte
Besteuerung
ja,
ohne Obergrenze
nur bei Riester-
förderung
ja
(Für Leistungen aus Beiträgen, die 4 % der
Beitragsbemessungsgrenze überschreiten und
daher bereits vorgelagert versteuert wurden,
ist nur der Ertragsanteil zu versteuern.)
Arbeitnehmerbesteuerung bei Zusagenerteilung ab 2005
vorgelagerte
Besteuerung
nein nur für Beiträge, die den Förderrahmen überschreiten
(4% der Beitragsbemessungsgrenze zuzüglich 1.800,- EUR)
nachgelagerte
Besteuerung
ja,
ohne Obergrenze
ja
(Für Leistungen aus Beiträgen, die wegen Überschreitung
der Höchstbeträge bereits vorgelagert versteuert wurden,
ist nur der Ertragsanteil zu versteuern.)
Sozialversicherungspflicht bei Zusagenerteilung bis Ende 2004
(Regelung gilt für bestehende Zusagen dann auch über 2004 hinaus)
Sozialversicherungs-
beiträge in der
Finanzierungsphase
bei Arbeitgeberfinanzierung
beitragsfrei
ohne Obergrenze
beitragsfrei bis 1.752,- €
(ggf. 2.148,- €)
beitragsfrei bis 4 %
der Beitrags-
bemessungsgrenze
und darüber hinaus
bis 1.752,- €
(ggf. 2.148,- €)
beitragsfrei bis 4 %
der Beitragsbemessungs-
grenze
bei Entgeltumwandlung
beitragsfrei bis 4 % der
Beitragsbemessungsgrenze
beitragsfrei bis 1.752,- €
(ggf. 2.148,- €) bei Umwandlung aus Sonderzahlungen
beitragsfrei bis 4 %
der Beitrags-
bemessungsgrenze
und darüber hinaus
bis 1.752,- €
(ggf. 2.148,- €)
beitragsfrei bis 4 %
der Beitragsbemessungs-
grenze
  Bei Riesterförderung immer volle Beitragspflicht zur Sozialversicherung
 
 
Sozialversicherungspflicht bei Zusagenerteilung ab 2005
Sozialversicherungs-
beiträge in der
Finanzierungsphase
bei Arbeitgeberfinanzierung
beitragsfrei
ohne Obergrenze
beitragsfrei bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
(steuerfreier Zusatzbeitrag von 1.800,- € ist jedoch sozialversicherungspflichtig)
bei Entgeltumwandlung
beitragsfrei bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
  steuerfreier Zusatzbeitrag von 1.800,- € ist jedoch sozialversicherungspflichtig
  Bei Riesterförderung immer volle Beitragspflicht zur Sozialversicherung
Anlagerisiko
für Arbeitnehmer
hängt ganz
von der
Zusage ab
hängt ganz
von der
Zusage ab
gering gering groß
Kapitalanlage-
vorschriften
keine keine restriktiv restriktiv wenig restriktiv
Haftungsrisiko
des Arbeitgebers
gegeben, bei
Rückdeckung
gering
gegeben, bei
Rückdeckung
gering
sehr gering sehr gering gegeben
Liquiditäts-
belastung
aufgeschoben,
wenn keine
Rückdeckung
bedingt, wenn
keine
Rückdeckung
sofort in der
Finanzierungs-
phase
sofort in der
Finanzierungs-
phase
sofort in der
Finanzierungs-
phase
Bilanzierung ja in Form von
Rückstellungen
Bei geeigneter Rückdeckungs- gestaltung entfällt die Bilanzierung in der Handelsbilanz
ja bei
Unterdeckung
nein nein nein
PSV-Beiträge ja ja im allgemeinen
nein
nein 20% des
Normalbeitrages

 

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