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Arbeitnehmerbesteuerung in den Durchführungswegen

Einen Überblick über die wichtigsten Regelungen der Arbeitnehmerbesteuerung liefert die folgende Tabelle:

  Direktzusage Unterstützungs-
kasse
Direkt-
versicherung
Pensions-
kasse
Pensions-
fonds
Zusagen bis 2004
(Regelung gilt für bestehende Zusagen dann auch über 2004 hinaus)
vorgelagerte
Besteuerung
nein ja mit
Pauschalierungs-
möglichkeit
bis 1.752,- €
(ggf. 2.148,- €)
nur für Beiträge,
die 4% der Beitrags-
bemessungsgrenze
übersteigen.
Dann Pauschalierungs-
möglichkeit
bis 1.752,- €
(ggf. 2.148,- €)
nur für Beiträge,
die 4% der Beitrags-
bemessungsgrenze
übersteigen
nachgelagerte
Besteuerung
ja,
ohne Obergrenze
nur bei Riester-
förderung
nur bei Beiträgen bis 4 % der
Beitragsbemessungsgrenze und bei
Riesterförderung
Zusagen ab 2005 (Neuregelung nach AltEinkG)
vorgelagerte
Besteuerung
nein nur für Beiträge, die den Förderrahmen überschreiten
(4% der Beitragsbemessungsgrenze zuzüglich 1.800,- EUR)
nachgelagerte
Besteuerung
ja,
ohne Obergrenze
ja
(Für Leistungen aus Beiträgen, die wegen Überschreitung
der Höchstbeträge bereits vorgelagert versteuert wurden,
ist nur der Ertragsanteil zu versteuern.)

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