Arbeitnehmerbesteuerung in den Durchführungswegen
Einen Überblick über die wichtigsten Regelungen der Arbeitnehmerbesteuerung
liefert die folgende Tabelle:
| Direktzusage | Unterstützungs- kasse |
Direkt- versicherung |
Pensions- kasse |
Pensions- fonds |
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|---|---|---|---|---|---|
| Zusagen bis 2004 (Regelung gilt für bestehende Zusagen dann auch über 2004 hinaus) |
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| vorgelagerte Besteuerung |
nein | ja mit Pauschalierungs- möglichkeit bis 1.752,- € (ggf. 2.148,- €) |
nur für Beiträge, die 4% der Beitrags- bemessungsgrenze übersteigen. Dann Pauschalierungs- möglichkeit bis 1.752,- € (ggf. 2.148,- €) |
nur für Beiträge, die 4% der Beitrags- bemessungsgrenze übersteigen |
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| nachgelagerte Besteuerung |
ja, ohne Obergrenze |
nur bei Riester- förderung |
nur bei Beiträgen bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze und bei Riesterförderung |
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| Zusagen ab 2005 (Neuregelung nach AltEinkG) | |||||
| vorgelagerte Besteuerung |
nein | nur für Beiträge, die den Förderrahmen überschreiten (4% der Beitragsbemessungsgrenze zuzüglich 1.800,- EUR) |
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| nachgelagerte Besteuerung |
ja, ohne Obergrenze |
ja (Für Leistungen aus Beiträgen, die wegen Überschreitung der Höchstbeträge bereits vorgelagert versteuert wurden, ist nur der Ertragsanteil zu versteuern.) |
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