Die Durchführungswege der bAV
Das Betriebsrentengesetz sieht für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung die folgenden fünf Wege vor:
Die Durchführungswege zeichnen sich im Wesentlichen durch ihre unterschiedlichen
- Gestaltungsmöglichkeiten
- sozial- und steuerrechtlichen Behandlungen
- Anlagevorschriften
aus.
Alte (bis 2004 abgeschlossene) Direktversicherungen können nach den alten Rahmenbedingungen fortgeführt werden.