Die Durchführungswege der bAV

Das Betriebsrentengesetz sieht für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung die folgenden fünf Wege vor:

Die Durchführungswege zeichnen sich im Wesentlichen durch ihre unterschiedlichen

  • Gestaltungsmöglichkeiten
  • sozial- und steuerrechtlichen Behandlungen
  • Anlagevorschriften

aus.

Alte (bis 2004 abgeschlossene) Direktversicherungen können nach den alten Rahmenbedingungen fortgeführt werden.