Die Teilnehmer
Zeitwertkonten können grundsätzlich von allen Arbeitnehmern abgeschlossen
werden, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen. Hierzu zählen
jedoch nicht Geschäftsführer, Vorstände und beherrschende Gesellschafter von Kapitalgesellschaften.
Nur im Rahmen dieser Einkunftsart ist eine Freistellung von Arbeitsleistung bei gleichzeitig weiter bestehendem Arbeitsverhältnis möglich - das wesentliche Merkmal von Zeitwertkonten.
Damit sind Zeitwertkonten nicht geeignet für
- alle Selbstständigen wie zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten
und auch nicht
- für Einzelunternehmer oder Personengesellschafter.
Auch geringfügig Beschäftigte können ab 2009 ein Zeitwertkonto einrichten, da das Arbeitsentgelt sowohl während der Ansparphase als auch während der Auszahlung monatlich 400 Euro nicht mehr übersteigen muss.