Informationspflichten

Zeitwertkonten, Informationspflicht Insolvenzschutz Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter darüber unterrichten, wie die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zum Insolvenzschutz umgesetzt wurden. Erfolgt diese Information nicht, kann der Mitarbeiter die Auflösung des Zeitwertkontos verlangen.

Zeitwertkonten, Informationspflicht KontostandWeiterhin muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über den Stand des Zeitwertkontos informieren.