Informationspflichten
Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter darüber unterrichten, wie die gesetzlich
vorgeschriebenen Maßnahmen zum Insolvenzschutz umgesetzt wurden. Erfolgt
diese Information nicht, kann der Mitarbeiter die Auflösung des Zeitwertkontos
verlangen.
Weiterhin muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über
den Stand des Zeitwertkontos informieren.